Ghorfa / LGC
Die Ghorfa (Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V.) und die LGC (Libyan German Chamber) sind Handelskammern für deutsche und arabische Unternehmen mit Sitz in Berlin. Sie sind zuständig für die Vorlegalisation von Handelsdokumenten zur Verwendung in den arabischen Ländern. Jedes Dokument, das zur Vorlegalisation eingereicht wird, ist zuvor gemäß den Vorschriften der Konsularabteilungen, die die Legalisation vornehmen soll, vor zu beglaubigen (z. B. IHK, Landgericht, BVA etc.).
Nachfolgende Länder verlangen die Vorbeglaubigung von Handelsdokumenten durch die Ghorfa:
Bahrain Oman
Irak Saudi-Arabien
Jemen Sudan
Jordanien Syrien
Katar VAE
Kuwait
Nachfolgendes Land verlangt die Vorbeglaubigung von Handelsdokumenten durch die LGC: Libyen.
Senden Sie eine E-Mail [email protected] an oder rufen Sie uns an unter 030-230959175 wenn Sie weitere Informationen über die Serviceleistungen rund um Ghorfa und LGC von CIBTvisas erhalten möchten.