Geschäftsreiseanforderungen für einen Korea, Republik (Süd) Visum für deutsche Staatsangehörige. Für die für Ihren Wohnsitz gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion.

  1. Wichtige Informationen

    Lediglich Personen, die an unbezahlten Geschäftstreffen oder Geschäftskonferenzen teilnehmen, benötigen ein Business eVisa. Reisende, die einer gewinnbringenden Tätigkeit nachgehen, müssen ein Geschäftsvisum beantragen. Bitte kehren Sie zu unserer Homepage zurück, um Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Reiseziel erneut anzugeben, und wählen dieses Mal "Arbeit/Technik" aus unserer Liste der Reisezwecke aus
  2. Berechtigung und Nachweisbarkeit

    Ab dem 1. September 2021 wird die südkoreanische Regierung ein System zur Ausstellung einer elektronischen Reisegenehmigung (ETA) verwenden. Die ETA ist eine elektronische Genehmigung der Regierung für die Einreise nach Südkorea. Ein ETA ist eine elektronischeReisegenehmigung ohne Stempel oder Aufkleber im Pass.

    Um die Voraussetzungen zu erfüllen, muss der Reisende:

    • Müssen Sie einen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit einer leeren Visaseite besitzen
    • Müssen Sie einen Nachweis über ausreichende Geldmittel mitführen
    • Müssen Sie einen Nachweis über Weiter-/Rückflüge besitzen
    • Müssen Sie einen Nachweis über eine Hotelreservierung mitführen
    • Halten Sie alle für das nächste Reiseziel erforderlichen Dokumente bereit


    Zum Ausfüllen des Auftragsformulars muss der Reisende Folgendes einreichen:

    • Ein Passfoto
    • Eine Kopie der Reisepass-Informationsseite


    Beantragen Sie Ihr Visum und füllen unser Auftragsformular mit den grundlegenden Reise- und Personendaten aus. Wir kümmern uns um den Rest und halten Sie per E-Mail über den Fortschritt Ihres Auftrages auf dem Laufenden.

  3. Antragsteller unter 18 oder über 64 Jahren

    Antragsteller, die jünger als 18 Jahre oder älter als 64 Jahre sind, benötigen für die Einreise nach Südkorea kein ETA.
  4. Bitte beachten

    Bitte beachten Sie, dass Reisende mit einem gültigen K-ETA keine Ankunftskarte vor Ankunft in Südkorea einreichen müssen.

Voraussetzungen für touristische Reisen für Korea, Republik (Süd) Visum für deutsche Staatsangehörige. Für die für Ihren Wohnsitz gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion.

  1. Antragsteller unter 18 oder über 64 Jahren

    Ab dem 1. September 2021 wird die südkoreanische Regierung ein System zur Ausstellung einer elektronischen Reisegenehmigung (ETA) verwenden. Die ETA ist eine elektronische Genehmigung der Regierung für die Einreise nach Südkorea. Ein ETA ist eine elektronischeReisegenehmigung ohne Stempel oder Aufkleber im Pass.

    Um die Voraussetzungen zu erfüllen, muss der Reisende:

    • Müssen Sie einen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit einer leeren Visaseite besitzen
    • Müssen Sie einen Nachweis über ausreichende Geldmittel mitführen
    • Müssen Sie einen Nachweis über Weiter-/Rückflüge besitzen
    • Müssen Sie einen Nachweis über eine Hotelreservierung mitführen
    • Halten Sie alle für das nächste Reiseziel erforderlichen Dokumente bereit


    Zum Ausfüllen des Auftragsformulars muss der Reisende Folgendes einreichen:

    • Ein Passfoto
    • Eine Kopie der Reisepass-Informationsseite


    Beantragen Sie Ihr Visum und füllen unser Auftragsformular mit den grundlegenden Reise- und Personendaten aus. Wir kümmern uns um den Rest und halten Sie per E-Mail über den Fortschritt Ihres Auftrages auf dem Laufenden.

  2. Berechtigung und Nachweisbarkeit

    Antragsteller, die jünger als 18 Jahre oder älter als 64 Jahre sind, benötigen für die Einreise nach Südkorea kein ETA.
  3. Bitte beachten

    Bitte beachten Sie, dass Reisende mit einem gültigen K-ETA keine Ankunftskarte vor Ankunft in Südkorea einreichen müssen.