Heiraten: Liebe - Romantik - und wir haben ein Herz für Ihre Dokumente
Legalisationen bei der Heirat im Ausland: Neben den bekannten Dokumenten sind oftmals zusätzliche Unterlagen erforderlich, wie z.B.:
▶ Internationale Geburts- oder Abstammungsurkunde beider Ehepartner
▶ Internationales Ehefähigkeitszeugnis
▶ Bei Witwer/Witwe: Kopie der Heiratsurkunde und den Totenschein/Sterbeurkunde
▶ Bei Scheidung: • Scheidungsurkunde • Taufurkunde, aus der ersichtlich ist, dass keine frühere Eheschließung vorliegt • Beglaubigte Übersetzung in Landessprache
▶ Übersetzte Melderegisterbescheinigung
▶ Visas für das Brautpaar
Unser Service könnte nicht einfacher sein: Starten Sie eine Anfrage und teilen Sie uns mit, welche Dokumente Sie benötigen. Wir sorgen dafür, dass alles korrekt ist und so schnell wie möglich bei der zuständigen Behörde oder Regierungsstelle eingereicht wird. Sie können den Verlauf Ihres Dokuments in Echtzeit verfolgen, und wir senden es per Kurier oder verschlüsselter Übertragung zurück, in manchen Fällen innerhalb einer Stunde. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 069-905098823 zur Verfügung.
KOSTEN FÜR DIE LEGALISATION UND BEGLAUBIGUNG UND ÜBERSETZUNG IN DEUTSCHLAND(PRO DOKUMENT UND BEHÖRDENGANG ZUZÜGLICH DER JEWEILIGEN GEBÜHREN)
FÜR UNSEREN SERVICE IM AUSLAND SIND DIE PREISE AUF ANFRAGE.
Internationale Geburtsurkunde 89,25 Euro Brutto
Ehefähigkeitszeugnis 89,25 Euro Brutto
Heiratsurkunde/ Sterbeurkunde 89,25 Euro Brutto
Scheidungsurkunde/ Urteil 89,25 Euro Brutto
Vervollständigung von Antragsunterlagen 22,00 Euro Brutto
Vorbeglaubigung bei Behörden und Institutionen 101,15 Euro Brutto
Notarielle Beglaubigung 89,25 Euro Brutto
Veranlassung Übersetzer durch vereidigte Übersetzer 89,25 Euro Brutto
ZUSÄTZLICHE LEGALISATIONS-SERVICES:
Anfertigungen von Konsularkopien je Seite 1,79 Euro Brutto
Weiterleiten der Antragsunterlagen per Kurier 29,75 Euro Brutto
Dokumentenversand per E-Mail (Lega Scan) 22,49 Euro Brutto
Abbruch Legalisationauftrag 41,65 Euro Brutto
Bitte beachten Sie, dass einige Leistungen (insbesondere im Bereich Beglaubigungen) nicht immer realisierbar sind, da die zuständigen Behörden, Institutionen oder Notare den persönlichen Kontakt zum Dokumenteninhaber verlangen.