1. Schnell.  CIBTvisas ist darauf spezialisiert, Ungarn Visa zu beschaffen und kann Ihnen dabei helfen, ein solches Ungarn Visum zu bekommen.
  2. Bequem.  Eine Visumbeantragung über CIBTvisas ist der bequemste Weg, ein Visum zu bekommen. CIBTvisas kann Visa auch innerhalb eines Tages einholen. Täglich beantragen wir Ungarn Visa bei den Ungarn Konsulaten für die Einwohner aller 16 Bundesländer.

Ungarn Visum FAQs

Wann ist die beste Zeit, mein Ungarn Visum zu beantragen?

Die beste Zeit, Ihr Ungarn Visum zu beantragen, ist 1-2 Monate vor Ihrem Abreisedatum. Für den Fall, dass Sie Ihr Visum kurzfristig benötigen, werden wir versuchen, Ihr Visum nach Ermessen des zuständigen Konsulates auf einem schnelleren Weg zu beantragen.

Muss ich meinen Reisepass einsenden, um ein Ungarn Visum zu erhalten? Ist das Einsenden eines Reisepasses sicher?
In den meisten Fällen ja. In den meisten Fällen werden Sie Ihren originalen Reisepass, keine Kopie, an unser Büro senden müssen, damit wir Ihr Visum bearbeiten können. (Sie könnten von dieser Anforderung befreit sein, wenn Sie ein elektronisches Visum beantragen. Elektronische Visa sind nicht für alle Reiseziele verfügbar). Das Visum wird auf eine Seite in Ihrem Reisepass gestempelt; daher kann Ihr Visumantrag in den meisten Fällen nicht ohne Ihren originalen Reisepass bearbeitet werden. Wir empfehlen dringend, dass Sie Ihren Antrag gesichert senden, z.B. per Einschreiben oder Kurier, um Ihre wichtigen persönlichen Unterlagen zu schützen.

Beispiel für die Anforderungen an Businessreisen für ein Ungarn Visum für deutsche Staatsangehörige. Für die für Ihren Wohnsitz gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion.

  1. Visabefreiung

    Bürgerinnen und Bürger der EU haben innerhalb der Union das Recht auf freie Einreise, freien Aufenthalt und freie Wahl des Wohnsitzes.

Beispiel für die Anforderungen an touristische Reisen für ein Ungarn Visum für deutsche Staatsangehörige. Für die für Ihren Wohnsitz gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion.

  1. Visabefreiung

    Bürgerinnen und Bürger der EU haben innerhalb der Union das Recht auf freie Einreise, freien Aufenthalt und freie Wahl des Wohnsitzes.